Zwei Entscheidungen des OGH zu Mietvertragsklauseln (2 Ob 36/23 t und 8 Ob 37/23 h) sorgen für Aufruhr in der Immobilienbranche: Sollen tatsächlich unzählige Wertsicherungsvereinbarungen in Wohnungsmietverträgen im B2C-Bereich, wie sie über Jahrzehnte im Vertrauen auf ihre Rechtswirksamkeit vereinbart wurden, zur Gänze unwirksam sein? Entstehen in extremis Rückforderungsansprüche auf bis zu 30 Jahre? Was soll/kann wirksam pro futuro überhaupt vereinbart werden? Diese und weitere Fragen rund um die Wertsicherungsklausel beantwortete Mag. Karin Sammer (Recht und Research, ÖVI) im Zuge der Veranstaltung im ERSTE CAMPUS. Im Anschluss an den Vortrag lud David Kleveta (KLEVETA Kamin Gmbh) zu einem gemeinsamen Ausklang beim traditionellen Punschtrinken am Weihnachtsdorf Schloss Belvedere.